Verleih- und Benutzerordnung der Bibliothek

Die Ausleihe erfolgt ausschließlich an Mitglieder des Deutschen Alpenvereins.

Die Ausleihe an Ehrenamtler der Sektion Dresden (siehe Ehrenamtsliste) erfolgt ohne Gebühren.

Die Ausleihe und Rückgabe der Ausrüstungsgegenstände erfolgt ausschließlich innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten der Bibliothek in der Geschäftsstelle. (Ausnahmen nur nach vorheriger persönlicher Absprache mit einem Geschäftsstellenmitarbeiter.) Die Öffnungszeit der Bibliothek ist donnerstags 15 – 19 Uhr.

Ausleihe:

  • Die Medien (alpine Literatur, Karten, Führer, Bücher), die ausgeliehen werden, werden in einem gesonderten Verleihschein, der zwischen der Sektion Dresden des DAV e.V., nachfolgend Vermieter, und dem jeweiligen DAV-Mitglied, nachfolgend Mieter, schriftlich fixiert.
  • Dieser Verleihschein wird durch die Unterschrift der Vertragsparteien rechtskräftig.
  • Das Eigentum der Mietsache verbleibt bei dem Vermieter.
  • Bei Entgegennahme hat er die Mietsache auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu prüfen und festgestellte Mängel sofort dem Vermieter anzuzeigen.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Mietsache.
  • Karten, nicht aber Kletter- und Wanderführer, können zu den Touren mitgenommen werden. Die Karten, Kletter- und Wanderführer sind im Originalzustand zu belassen. (Keine Eintragungen von Routen und Touren). Falls größere Schäden an den ausgeliehenen Medien entstehen, wird eine Kulanzgebühr für die Wiederbeschaffung erhoben.
  • Für jedes ausgeliehene Medium, muss eine Leihgebühr gemäß Verleihschein entrichtet werden.
  • Die Leihgebühr für Mitglieder der Sektion Dresden beträgt für Karten 1 € / Woche. Bücher sind kostenlos.
  • Die Leihgebühr für sektionsfremde beträgt für Bücher und Karten 1 € / Woche.
  • Die Leihgebühr wird fällig am Tag der Ausleihe und ist Bar zu entrichten.
  • Für Bücher und Karten gelten 3 Wochen Ausleihfrist.
  • Die Ausleihe von Büchern und Karten kann einmalig um 1 Woche verlängert werden, dies erfolgt pünktlich telefonisch oder persönlich in der Geschäftsstelle.

Pflichten während der Ausleihe:

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht (bestimmungsgemäßer Einsatz gemäß Hersteller) zu behandeln, zu transportieren und zu lagern.
  • Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Verlust ausgeliehener Medien sofort anzuzeigen und Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des jeweiligen ausgeliehenen Mediums zu leisten. Die Entscheidung darüber trifft der Vermieter. Werden bei einem Hüttenaufenthalt ausgeliehene Medien gestohlen, hat der Mieter den Übernachtungsbeleg sowie die Bestätigung des Hüttenwirtes vorzulegen.

Rückgabe:

  • Die Rückgabe der ausgeliehenen Medien hat in dem Zustand zu erfolgen, wie es ausgeliehen wurde (sauber und vollzählig). Sind bei dem Gebrauch der Mietsache Beschädigungen entstanden, ist der Mieter verpflichtet, dies bei Rückgabe der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen.
  • Wird die Ausleihzeit vom Mieter überzogen, gilt die nächste Rückgabefrist mit der daraus resultierenden Gebührenerhöhung (zusätzliche Leihgebühr).
  • Erfolgt die Verlängerung der Verleihdauer einseitig durch den Mieter, ohne Zustimmung des Vermieters, wird zudem eine Verzugsgebühr in Höhe von 1 € / Woche und Medium fällig.
  • Zusätzliche Leihgebühren, Verzugsgebühren oder Schadensersatzansprüche werden am Tag der Rückgabe fällig und sind Bar zu entrichten.
  • Die Rückgabe und eventuelle zusätzliche Kosten (Leihgebühr, Verzugsgebühr, Schadenersatz) werden auf dem Rückgabeschein notiert und durch Vermieter und Mieter auf dem Rückgabeschein bestätigt.

Stand: 4.3.2021

Sektion Dresden des DAV e.V. – Bibliothek

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