Mitgliedsbeiträge
Ab 01.01.2020 gelten für die Mitglieder der Sektion Dresden neue Mitgliedsbeiträge. Da sich die Abführungsbeiträge an den Hauptverein leicht erhöht haben, wurde auf unserer Mitgliederversammlung am 28.09.2019 eine Anpassung der Beiträge beschlossen.
Für Selbstzahler fällt ab dem 1.1.2020 eine Servicegebühr von 10 Euro zzgl. zum Mitgliedsbeitrag pro Person an.
Nachfolgend die angepassten Mitgliedsbeiträge ab 2020, beschlossen zur Mitgliederversammlung 2019:
Kategorie | Kategorie- nummer1) |
Alter2) | Jahresbeitrag3) | Aufnahmegebühr (einmalig) |
A-Mitglied | 1000 | ab 25 | 72,- Euro | 15,- Euro |
B-Mitglied (Ermäßigt) | 2000 | ab 25 | 40,- Euro | 10,- Euro |
B-Mitglied (Ermäßigt) | 2400 | ab 25 | 40,- Euro | 10,- Euro |
B-Mitglied (Ermäßigt) | 2600 | ab 70 | 40,- Euro | 10,- Euro |
B-Mitglied (Ermäßigt) | 2700 | ab 25 | 40,- Euro | 0,- Euro |
C-Mitglied | 3000 | 24,- Euro | 0,- Euro | |
D-Mitglied | 4000 | 19 - 24 | 40,- Euro | 10,- Euro |
K/J-Mitglied | 5000 | 0 - 18 | 24,- Euro4) | 10,- Euro4) |
K/J-Mitglied | 7000 | 0 - 18 | 0,- Euro 5) | 0,- Euro |
Familienbeitrag | 112,- Euro 7) | 15,- Euro |
Bei Eintritt ab 1. September gelten verringerte Beiträge für folgende Kategorien: (nur im Anmeldejahr gültig)
Kategorie | Kategorie- nummer1) |
Alter2) | Jahresbeitrag3) | Aufnahmegebühr (einmalig) |
A-Mitglied | 1900 | ab 25 | 52,- Euro | 15,- Euro |
B-Mitglied (Ermäßigt) | 2900 | ab 25 | 28,- Euro | 10,- Euro |
D-Mitglied | 4900 | 19 - 24 | 28,- Euro | 10,- Euro |
K/J-Mitglied | 5900 | 0 - 18 | 13,- Euro4) | 10,- Euro4) |
Familienbeitrag | 80,- Euro 7) | 15,- Euro |
1) | Ihre Kategorienummer finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis |
2) | es zählt das Alter am 31. Dezember des jeweiligen Jahres |
3) | bei Eintritt ab September gelten verringerte Beiträge (nur im Anmeldejahr gültig) |
4) | nur wenn keiner der Eltern Mitglied ist (siehe Familienmitgliedschaft). |
5) |
ein oder beide Elternteil(e)6) werden je nach Alter/Familienstand den Kategorien A, B oder D zugeordnet (Kategorienummern 1000, 2000, 2400, 2700 oder 4000); alle Kinder/Jugendlichen (0-18 Jahre) sind beitragsfrei (Kategorienummer 7000). |
6) | Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, auch gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften, mit einem gemeinsamen Wohnsitz). |
7) | Familienbeitrag gilt nur bei 2 Erwachsenen: Kombination A + B oder A + D oder D + B oder D + D oder 2 Erwachsene + beliebig viele Kinder Vorraussetzung: gemeinsamer Wohnsitz und Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen |
Kategorie 1000: A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.
Kategorien 2000, 2400 und 2700: B-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr, mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
- verheiratete Mitglieder oder Gleichgestellte6), deren Ehe- bzw. Lebenspartner der Sektion als A-Mitglied, B-Mitglied oder als D-Mitglied angehört oder zu Lebzeiten angehört hat. Voraussetzung: gemeinsamer Wohnsitz und Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen
- Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht D-Mitglied sind. (Kategorie 2400)
- Mitglieder, die eine Schwerbehinderung haben, auf Antrag und Nachweis (Kategorie 2700)
Kategorie 2600: B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
- Mitglieder, ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (Senioren)
Kategorie 3000: C-Mitglieder sind Gastmitglieder, die als A- oder B-Mitglied, Junior (D-Mitglied) oder als Jugendlicher / Kind (K/J-Mitglied)
- einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder
- wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.
Kategorie 4000: Junioren sind Vollmitglieder ab vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr
Kategorie 5000 und 7000: Jugendliche bzw. Kinder sind Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Satzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt.
Ein Beitrag wird nur erhoben, wenn die Eltern nicht Mitglied in der Sektion sind (siehe Familienmitgliedschaft).
Familienmitgliedschaften bestehen aus Ehepaaren oder Gleichgestellten6) oder einzelnen erwachsenen Mitgliedern (alleinerziehend) mit mindestens einem Kind in einem Alter von 0 bis 18 Jahren. Die Eltern sind Vollmitglieder (D-Mitglied/4000, A-Mitglied/1000, B-Mitglied/2000). Die Kinder / Jugendlichen sind der Kategorie 7000 (K/J-Mitglieder) zugeordnet und werden beitragsfrei geführt.
Wichtige Hinweise: Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr (kein Jahresteilbeitrag). Er ist bis zum 31. Januar eines Jahres zu entrichten. Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder wird nur eine Aufnahmegebühr erhoben. Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Der Dezember gilt als Bonusmonat. Bei Eintritt ab 1.12. gelten dann bereits alle Mitgliedsrechte aber der Mitgliedsbeitrag wird erst im Folgejahr fällig. Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Dies gilt nicht für nicht bei Mitgliedern ab 71 Jahren, hier ist ein formloser Antrag für die neue Einstufung nötig. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsmäßig bis 30. September zum Jahresende möglich. Später eingehende Kündigungen wirken zum Ende des Folgejahres. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel. Der Mitgliedsausweis ist gültig vom 1.1. bis zum 28.2. des Folgejahres (nur bei ungekündigter Mitgliedschaft). |