Mitgliedsbeiträge

 

 

 

Jahresbeitrag

Aufnahmegebühr

A-Mitglieder

Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr

72

15

B-Mitglieder

Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr

a) Partner von A-Mitglied (gleiche Anschrift & Kontoverbindung)

b) aktives Mitglied der Bergwacht (mit Nachweis)

c) Schwerbehinderung ab 50% (mit Nachweis)

Vollmitglieder ab vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag)

 

40

40 €

40 €

40 €

 

10

10 €

0 €

10 €

C-Mitglieder

Vollmitglieder einer anderen Sektion (A- oder B-Mitglieder, Junioren, Kinder)

24

0

D-Mitglieder

Junioren – Vollmitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

40

10

K/J-Mitglieder

Kinder/Jugendliche – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

a) Einzelmitgliedschaft

b) in einer Familienmitgliedschaft

 

24

0 €

 

10

0 €

Familien-

mitgliedschaft

Familien in den beide Elternteile (A- B- oder D-Mitglied) und deren Kinder der Sektion Dresden angehören

(auf Antrag auch für alleinerziehende Elternteile, die A-Mitglied der Sektion sind)

112

 

72 €

15

 

15 €

 

Stand: 01.01.2020

 

Wichtige Hinweise:

Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr (kein Jahresteilbeitrag). Er ist bis zum 31. Januar eines Jahres zu entrichten. Bei Eintritt ab 1.9. gelten verringerte Mitgliedsbeiträge die nur im Anmeldejahr gültig sind.

Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder wird nur eine Aufnahmegebühr erhoben.

Für Selbstzahler (fehlendes SEPA-Lastschriftmandat) fällt eine Servicegbühr von 10 Euro zzgl. zum Mitgliedsbeitrag pro Person an.

Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Der Dezember gilt als Bonusmonat. Bei Eintritt ab 1.12. gelten dann bereits alle Mitgliedsrechte aber der Mitgliedsbeitrag wird erst im Folgejahr fällig.

Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Hierbei zählt das Alter am 31.Dezember des jeweiligen Jahres. Dies gilt nicht bei Mitgliedern ab 71 Jahren, hier ist ein formloser Antrag für die neue Einstufung nötig.

Anträge zur Änderung der Kategorie (z.B. B-Mitgliedschaft) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 31.10. bei der Sektion Dresden eingehen. 

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsmäßig bis 30. September zum Jahresende möglich. Später eingehende Kündigungen wirken zum Ende des Folgejahres. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.

Der Mitgliedsausweis ist gültig vom 1.1. bis zum 28.2. des Folgejahres (nur bei ungekündigter Mitgliedschaft).

pfeil re

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