Mitgliedsbeiträge
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Jahresbeitrag |
Aufnahmegebühr |
A-Mitglieder |
Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr |
72 € |
15 € |
B-Mitglieder |
Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr a) Partner von A-Mitglied (gleiche Anschrift & Kontoverbindung) b) aktives Mitglied der Bergwacht (mit Nachweis) c) Schwerbehinderung ab 50% (mit Nachweis) Vollmitglieder ab vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag) |
40 € 40 € 40 € 40 € |
10 € 10 € 0 € 10 € |
C-Mitglieder |
Vollmitglieder einer anderen Sektion (A- oder B-Mitglieder, Junioren, Kinder) |
24 € |
0 € |
D-Mitglieder |
Junioren – Vollmitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
40 € |
10 € |
K/J-Mitglieder |
Kinder/Jugendliche – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr a) Einzelmitgliedschaft b) in einer Familienmitgliedschaft |
24 € 0 € |
10 € 0 € |
Familien- |
Familien in den beide Elternteile (A- B- oder D-Mitglied) und deren Kinder der Sektion Dresden angehören |
112 € 72 € |
15 € 15 € |
Mitgliedsbeiträge ab 1.9.
Jahresbeitrag |
Aufnahmegebühr |
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A-Mitglieder |
52 € |
15 € |
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B-Mitglieder |
28 € |
10 € |
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C-Mitglieder |
24 € |
0 € |
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D-Mitglieder |
28 € |
10 € |
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K/J-Mitglieder |
Kinder/Jugendliche – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr a) Einzelmitgliedschaft b) in einer Familienmitgliedschaft |
13 € 0 € |
10 € 0 € |
Familien- |
Familien in den beide Elternteile (A- B- oder D-Mitglied) und deren Kinder der selben Sektion angehören |
80 € 52 € |
15 € 15 € |
Stand: 01.01.2020
Wichtige Hinweise:
Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr (kein Jahresteilbeitrag). Er ist bis zum 31. Januar eines Jahres zu entrichten. Bei Eintritt ab 1.9. gelten verringerte Mitgliedsbeiträge die nur im Anmeldejahr gültig sind. Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder wird nur eine Aufnahmegebühr erhoben. Für Selbstzahler (fehlendes SEPA-Lastschriftmandat) fällt eine Servicegbühr von 10 Euro zzgl. zum Mitgliedsbeitrag pro Person an. Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Der Dezember gilt als Bonusmonat. Bei Eintritt ab 1.12. gelten dann bereits alle Mitgliedsrechte aber der Mitgliedsbeitrag wird erst im Folgejahr fällig. Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Hierbei zählt das Alter am 31.Dezember des jeweiligen Jahres. Dies gilt nicht bei Mitgliedern ab 71 Jahren, hier ist ein formloser Antrag für die neue Einstufung nötig. Anträge zur Änderung der Kategorie (z.B. B-Mitgliedschaft) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 31.10. bei der Sektion Dresden eingehen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsmäßig bis 30. September zum Jahresende möglich. Später eingehende Kündigungen wirken zum Ende des Folgejahres. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel. Der Mitgliedsausweis ist gültig vom 1.1. bis zum 28.2. des Folgejahres (nur bei ungekündigter Mitgliedschaft). |