Mitgliedsbeiträge

Ab 01.01.2020 gelten für die Mitglieder der Sektion Dresden neue Mitgliedsbeiträge. Da sich die Abführungsbeiträge an den Hauptverein leicht erhöht haben, wurde auf unserer Mitgliederversammlung am 28.09.2019 eine Anpassung der Beiträge beschlossen.

Für Selbstzahler fällt ab dem 1.1.2020 eine Servicegebühr von 10 Euro zzgl. zum Mitgliedsbeitrag pro Person an.

Nachfolgend die angepassten Mitgliedsbeiträge ab 2020, beschlossen zur Mitgliederversammlung 2019:

Kategorie Kategorie-
nummer1)
Alter2) Jahresbeitrag3) Aufnahmegebühr
(einmalig)
A-Mitglied 1000 ab 25 72,- Euro 15,- Euro
B-Mitglied (Ermäßigt) 2000 ab 25 40,- Euro 10,- Euro
B-Mitglied (Ermäßigt) 2400 ab 25 40,- Euro 10,- Euro
B-Mitglied (Ermäßigt) 2600 ab 70 40,- Euro 10,- Euro
B-Mitglied (Ermäßigt) 2700 ab 25 40,- Euro 0,- Euro
C-Mitglied 3000   24,- Euro 0,- Euro
D-Mitglied 4000 19 - 24 40,- Euro 10,- Euro
K/J-Mitglied 5000 0 - 18 24,- Euro4) 10,- Euro4)
K/J-Mitglied 7000 0 - 18  0,- Euro 5)  0,- Euro
Familienbeitrag     112,- Euro 7) 15,- Euro

Bei Eintritt ab 1. September gelten verringerte Beiträge für folgende Kategorien: (nur im Anmeldejahr gültig)

Kategorie Kategorie-
nummer1)
Alter2) Jahresbeitrag3) Aufnahmegebühr
(einmalig)
A-Mitglied 1900 ab 25 52,- Euro 15,- Euro
B-Mitglied (Ermäßigt) 2900 ab 25 28,- Euro 10,- Euro
D-Mitglied 4900 19 - 24 28,- Euro 10,- Euro
K/J-Mitglied 5900 0 - 18 13,- Euro4) 10,- Euro4)
Familienbeitrag     80,- Euro 7) 15,- Euro
1) Ihre Kategorienummer finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis
2) es zählt das Alter am 31. Dezember des jeweiligen Jahres
3) bei Eintritt ab September gelten verringerte Beiträge (nur im Anmeldejahr gültig)
4) nur wenn keiner der Eltern Mitglied ist (siehe Familienmitgliedschaft).
5)

ein oder beide Elternteil(e)6) werden je nach Alter/Familienstand den Kategorien A, B oder D zugeordnet (Kategorienummern 1000, 2000, 2400, 2700 oder 4000); alle Kinder/Jugendlichen (0-18 Jahre) sind beitragsfrei (Kategorienummer 7000).
Mögliche Beitragskombinationen der Familienmitgliedschaft:
[1]  1 Erwachsene/r (alleinerziehend) bis 24 Jahre (D)
[2]  2 Erwachsene bis 24 Jahre (D + D)
[3]  1 Erwachsene/r bis 24 Jahre + 1 Erwachsene/r ab 25 Jahre (D + B)
[4]  1 Erwachsene/r (alleinerziehend) ab 25 Jahre (A)
[5]  2 Erwachsene ab 25 Jahre (A + B)

6)   Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, auch gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften, mit einem gemeinsamen Wohnsitz).
7) Familienbeitrag gilt nur bei 2 Erwachsenen: Kombination A + B oder A + D oder D + B oder D + D
oder 2 Erwachsene + beliebig viele Kinder
Vorraussetzung: gemeinsamer Wohnsitz und Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen

    

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    A-Mitglieder


Kategorie 1000: A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.

       

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B-Mitglieder


Kategorien 2000, 2400 und 2700: B-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr, mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:

  1. verheiratete Mitglieder oder Gleichgestellte6), deren Ehe- bzw. Lebenspartner der Sektion als A-Mitglied, B-Mitglied oder als D-Mitglied angehört oder zu Lebzeiten angehört hat. Voraussetzung: gemeinsamer Wohnsitz und Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen
  2. Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht  D-Mitglied sind. (Kategorie 2400)
  3. Mitglieder, die eine Schwerbehinderung haben, auf Antrag und Nachweis (Kategorie 2700)

       

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B-Mitglieder


Kategorie 2600: B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:

  1. Mitglieder, ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (Senioren)

       

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C-Mitglieder


Kategorie 3000: C-Mitglieder sind Gastmitglieder, die als A- oder B-Mitglied, Junior (D-Mitglied) oder als Jugendlicher / Kind (K/J-Mitglied)

  1. einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder
  2. wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.

       

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Junioren / D-Mitglieder


Kategorie 4000: Junioren sind Vollmitglieder ab vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr

       

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Jugendliche, Kinder / K/J-Mitglieder


Kategorie 5000 und 7000: Jugendliche bzw. Kinder sind Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Satzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt.
Ein Beitrag wird nur erhoben, wenn die Eltern nicht Mitglied in der Sektion sind (siehe Familienmitgliedschaft).

       

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Familienmitgliedschaft

 

Familienmitgliedschaften bestehen aus Ehepaaren oder Gleichgestellten6) oder einzelnen erwachsenen Mitgliedern (alleinerziehend) mit mindestens einem, im Haushalt lebenden, Kind in einem Alter von 0 bis 18 Jahren. Die Eltern sind Vollmitglieder (D-Mitglied/4000, A-Mitglied/1000, B-Mitglied/2000). Die Kinder / Jugendlichen sind der Kategorie 7000 (K/J-Mitglieder) zugeordnet und werden beitragsfrei geführt.

Familienmitgliedschaften können auch aus zwei erwachsenen Vollmitgliedern bestehen (A-Mitglied, B-Mitglied, D-Mitglied).

Wichtige Hinweise:

Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr (kein Jahresteilbeitrag). Er ist bis zum 31. Januar eines Jahres zu entrichten.

Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder wird nur eine Aufnahmegebühr erhoben.

Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Der Dezember gilt als Bonusmonat. Bei Eintritt ab 1.12. gelten dann bereits alle Mitgliedsrechte aber der Mitgliedsbeitrag wird erst im Folgejahr fällig.

Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Dies gilt nicht für nicht bei Mitgliedern ab 71 Jahren, hier ist ein formloser Antrag für die neue Einstufung nötig.
Anträge zur Änderung der Kategorie (z.B. B-Mitgliedschaft) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 31.10. beim Dresdner Alpenverein eingehen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsmäßig bis 30. September zum Jahresende möglich. Später eingehende Kündigungen wirken zum Ende des Folgejahres. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.

Der Mitgliedsausweis ist gültig vom 1.1. bis zum 28.2. des Folgejahres (nur bei ungekündigter Mitgliedschaft).

pfeil re

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