Pressemitteilung des DAV-Landesverbandes Sachsen und der DAV Sektion Leipzig vom 24.09.2020

Landkreis erteilt Klettergenehmigung für den Holzberg

Holzberg Drohne kleinBereits im Februar hatte der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins (DAV) für die im Landschaftsschutzgebiet Hohburger Berge gelegenen Klettergebiete Holzberg, Gaudlitzberg und Zinkenberg einen Antrag auf Nutzung für den naturverträglichen Klettersport gestellt. Im August 2020 erfolgte bereits die Zulassung für den Gaudlitzberg. Die Genehmigungen für den Holzberg und den Zinkenberg wurden jedoch mit Hinweis auf eine ablehnende Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes nicht erteilt.
Nunmehr waren intensive Nachverhandlungen erfolgreich, sodass die Genehmigung auch für den Holzberg erteilt werden konnte. Der entsprechende Bescheid wurde heute vom Landkreis Leipzig einem Vertreter des DAV übergeben. Im Gegensatz zum Zinkenberg war für den Holzberg letztlich ausschlaggebend, dass es sich beim Holzberg nicht, wie ursprünglich von den Behörden unterstellt, um einen aktiven Bergbaubetrieb handelt, sondern dass dort der Rohstoffabbau schon jahrzehntelang eingestellt ist.
In den letzten 20 Jahren hat sich parallel zum ausgeübten Klettersport im Holzberg ein Naturraum herausgebildet, der über eine Vielzahl von nach deutschem und europäischem Recht streng geschützten Arten verfügt. Das sich diese Artenvielfalt neben der Nutzung als Klettergebiet bilden konnte, macht den Holzberg zu einem Präzedenzfall dafür, dass es sich beim Klettersport um eine besonders naturverträgliche und nachhaltige Sportart handelt. Dass die Arten vom Klettersport nicht beeinträchtigt werden, hatte zuletzt auch ein wissenschaftliches Gutachten unterstrichen. Daher bestanden auch aus naturschutzfachlicher Sicht keine Gründe die beantragte Klettergenehmigung nicht zu erteilen.
Zuletzt stand das Klettern im Holzberg jedoch auf der Kippe, weil der neue Eigentümer – die Unternehmensgruppe KAFRIL aus Großzschepa – die den Holzberg im Jahr 2017 erworben hatte, einen bestehenden Nutzungsvertrag im Frühjahr 2020 außerordentlich kündigte. Hintergrund waren divergierende Ansichten zur umweltrechtlichen Schutzbedürftigkeit des Gebietes, die im Rahmen der geplanten Teilverfüllung des Holzberges durch den Eigentümer an den Tag traten. Letztendlich konnte jedoch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches im Juni 2020 die außerordentliche Kündigung aufgehoben und die Zustimmung des Eigentümers zur Klettergenehmigung erlangt werden.
„Dass nunmehr mit der Erteilung der Klettererlaubnis die letzte Voraussetzung zur Umsetzung des gerichtlichen Vergleiches vorliegt und ab sofort der Holzberg als größtes und bedeutendstes Klettergebiet in Nordsachsen unseren Mitgliedern und deren Gästen wieder zugänglich gemacht werden konnte, stimmt uns sehr froh“ so Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen. Toni Werner, der 1. Vorsitzende der hiesigen DAV-Sektion Leipzig, ergänzt dazu: „Wir hoffen zudem, dass auch über die immer noch im Raum stehende ordentliche Kündigung mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann. Alles andere wäre für die Region Hohburger Berge eine Zumutung. Die hieraus resultierenden Kapazitätsprobleme in den weiteren Klettergebieten haben wir in der Zeit, in der der Holzberg gesperrt war, leider schon sehen müssen.“ so Werner weiter. Der Deutsche Alpenverein setzt sich weiterhin dafür ein, den sanften, nachhaltigen und naturverträglichen Klettersport in Zukunft in den Hohburger Bergen und insbesondere auch im Holzberg ausüben zu können.
Zu beachten ist, dass der Holzberg entsprechend des Nutzungsvertrages mit KAFRIL lediglich von Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins und der IG Klettern zum Klettern betreten werden darf. Sektion Leipzig